Raus aus Öl und Gas – Der effiziente Umstieg

Nutzen Sie staatliche Förderungen für eine umweltfreundliche Heizungsumstellung

In einer Welt, die zunehmend von den Folgen des Klimawandels betroffen ist, wird die Umstellung auf erneuerbare Energien nicht nur zu einer ökologischen Notwendigkeit, sondern auch zu einer wirtschaftlich klugen Entscheidung. Die Verfügbarkeit staatlicher Fördermittel bietet eine einzigartige Chance, in eine saubere und nachhaltige Zukunft zu investieren, indem herkömmliche Heizsysteme durch effiziente, umweltfreundliche Alternativen ersetzt werden. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihre Energiekosten zu senken, Ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren und von attraktiven Förderungen zu profitieren.

Warum einsteigen?

Die Vorteile des Umstiegs auf erneuerbare Energien umfassen:

  • Senkung der Energiekosten: Erneuerbare Energien können zu geringeren laufenden Kosten führen.
  • Beitrag zum Klimaschutz: Durch die Verringerung des CO2-Ausstoßes und die Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
  • Wertsteigerung der Immobilie: Erneuerbare Energiesysteme können den Wert Ihrer Immobilie erhöhen.
  • Schutz vor steigenden Energiepreisen: Langfristige Sicherheit vor Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen.
  • Erschwinglicher Umstieg: Verfügbarkeit von Fördermitteln macht den Wechsel jetzt einfacher und kostengünstiger.

Förderprogramme im Überblick

Dämmung und Sanierung

  • Maximale Förderhöhe: Bis zu 42.000 Euro für umfassende Sanierungen im Ein- und Zweifamilienhaus; im mehrgeschossigen Wohnbau bis zu 525 Euro/m² für Dämmung unter Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen.
  • Kerninformationen:
    • Förderung für Dämmung der Außenwände, Dächer, Kellerböden, Fenster- und Türensanierung sowie Gebäudebegrünung.
    • Zusätzliche Boni für Gesamtsanierungskonzepte und denkmalgeschützte Gebäude.

Heizungssystem-Ersatz

  • Maximale Förderung:
    • Nah-/Fernwärme: Bis zu 31.000 Euro.
    • Pellets-/Hackgutheizung: Bis zu 37.000 Euro.
    • Scheitholzheizung: Bis zu 31.000 Euro.
    • Luft-Wasser-Wärmepumpe: Bis zu 31.000 Euro.
    • Wasser-Wasser-/Sole-Wasser-Wärmepumpe: Bis zu 45.000 Euro.
  • Kerninformationen:
    • Unterschiedliche Förderhöhen je nach Anlagentyp und Kapazität.
    • Förderungen auch für die Zentralisierung des Heizungssystems mit 4.000 Euro je neu angeschlossener Wohnung.

Zuschlagsmöglichkeiten

  • Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem: Bonus für die Anpassung, z.B. bei Einbau neuer Heizkörper oder Fußbodenheizung.
  • Gas-Herd Ersatz: 1.200 Euro Bonus bei Ersatz durch Elektroherd.
  • Gesamtsanierungskonzept: Bis zu 1.000 Euro Bonus für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans.
  • Bohrbonus: 10.000 Euro für die Installation von Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpen.
  • Solarbonus: 2.500 Euro bei Errichtung einer thermischen Solaranlage und Heizungstausch.

So funktioniert’s

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antragsprozess

Schritt 1: Registrierung

  • Energieberatung: Beginnen Sie mit einer Energieberatung in Ihrem Bundesland, um sich über den geplanten Heizungstausch und mögliche Energiesparmaßnahmen beraten zu lassen. Diese kann persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.
  • Planung: Planen Sie Ihr Heizungssystem mit uns und legen Sie einen Termin für Installation und Fertigstellung fest. Berücksichtigen Sie dabei Maßnahmen zur Reduktion des Heizwärmebedarfs.
  • Online-Registrierung: Registrieren Sie sich online unter www.raus-aus-öl.at/efh mit Ihrem baureifen Projekt oder nach erfolgtem Heizungstausch. Erforderliche Angaben umfassen persönliche Daten, Informationen zum Heizungssystem und Kontaktdetails

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget wird für Ihr Projekt reserviert.

Schritt 2: Antragstellung

  • Frist: Die Antragstellung muss spätestens 12 Monate nach der Registrierung erfolgen.
  • Online-Antrag: Reichen Sie Ihren Förderantrag ausschließlich über den Ihnen zugesandten persönlichen Link online ein.
  • Dokumente: Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch, dazu gehören Rechnungen, das Endabrechnungsformular, Meldezettel sowie Energieberatungsprotokoll, Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept.
  • Fertigstellung: Stellen Sie sicher, dass die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet ist

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Registrierung ist ab dem 03.01.2023 möglich und kann solange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.
  • Die Förderung ist mit maximal 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt​​.